Neuigkeiten zum Coronavirus

Kinder- und Jugendarbeit hält weiterhin ihre Türen OFFEN

Eine neue SächsCoronaSchVO vom 4. Mai 2021 wurde veröffentlicht. Diese gilt ab 10. Mai bis 30. Mai 2021. Aussagen für den Arbeitsbereich nach §§ ... Weiterlesen …

Bundesweite Notbremse greift

Diese wurde als „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet, vgl. ... Weiterlesen …

Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit gelten weiter

Die Testpflicht gilt weiterhin gemäß „§ 3a Testpflicht (1) Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Vornahme eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. (2) ... Weiterlesen …

Weiterbetrieb der Kinder- und Jugendarbeit hat Bestand, Testfrequenz von Mitarbeitenden erhöht

Gemäß aktueller CoronaSchVO dürfen Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §§11-14 SGB VIII weiterhin offen bleiben. Ausgenommen davon sind Angebote der Kinder- und Jugenderholung. Im § 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten heißt es im Absatz "(2) Untersagt ... Weiterlesen …

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen doch offen bleiben

Die zunächst angedachte Regelung für „Gründonnerstag und Karsamstag als Ruhetage“ wurde von der Bundesregierung wieder zurückgenommen. Insofern darf die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit öffnen und auch für uns als Landesverband gilt der 01.04.2021 als regulärer Arbeitstag. Weitere ... Weiterlesen …

Konkretisierung bzgl. Anfrage zur Impfpriorität für Sozialarbeiter*innen

Von Seiten der Bürgerbeauftragten des Sozialministeriums wurde bzgl. der Impfpriorität mitgeteilt, dass die Einordnung nach Arbeitsbereichen erfolgt. Aktuell fallen unter Priorisierungsgruppe 2: „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, ... Weiterlesen …

Übersicht zu Corona-Teststationen in Sachsen

Die aktuelle Recherche ergibt einige Test-Optionen. Arbeitgebende sind gemäß CoronaSchVO ab 15.03.2021 verpflichtet, Mitarbeitende zu testen, die gemäß 3a Testpflicht (2) im Kundenkontakt stehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs. 4c SächsCoronaSchVO ... Weiterlesen …

TESTS junger Menschen betrifft nur die STATIONÄRE Jugendhilfe

Auf Nachfrage erhielt der Landesverband AGJF Sachsen folgende Information zur Auslegung der neuen CoronaSchutzVO vom zuständigen Referat des Sozialministierums: Auslegung zu § 5 Abs. 4c SächsCoronaSchVO. (u.g. Formulierung ... Weiterlesen …