Diese wurde als „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verabschiedet, vgl. ...
Weiterlesen … Bundesweite Notbremse greift
Die Testpflicht gilt weiterhin gemäß „§ 3a Testpflicht
(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind,
ein Angebot zur Vornahme eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu
unterbreiten.
(2) ...
Weiterlesen … Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit gelten weiter
Die zunächst angedachte Regelung für „Gründonnerstag und Karsamstag als Ruhetage“ wurde von der Bundesregierung wieder zurückgenommen.
Insofern darf die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit öffnen und auch für uns als Landesverband gilt der 01.04.2021 als regulärer Arbeitstag.
Weitere ...
Weiterlesen … Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen doch offen bleiben
Von Seiten der Bürgerbeauftragten des Sozialministeriums wurde bzgl. der Impfpriorität mitgeteilt, dass die Einordnung nach Arbeitsbereichen erfolgt.
Aktuell fallen unter Priorisierungsgruppe 2: „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, ...
Weiterlesen … Konkretisierung bzgl. Anfrage zur Impfpriorität für Sozialarbeiter*innen
Die aktuelle Recherche ergibt einige Test-Optionen.
Arbeitgebende sind gemäß CoronaSchVO ab 15.03.2021 verpflichtet, Mitarbeitende zu testen, die gemäß
3a Testpflicht (2) im Kundenkontakt stehen.
Dies gilt gemäß § 5 Abs. 4c SächsCoronaSchVO ...
Weiterlesen … Übersicht zu Corona-Teststationen in Sachsen
Auf Nachfrage erhielt der Landesverband AGJF Sachsen folgende Information zur Auslegung der neuen CoronaSchutzVO vom zuständigen Referat des Sozialministierums:
Auslegung zu § 5 Abs. 4c SächsCoronaSchVO. (u.g. Formulierung ...
Weiterlesen … TESTS junger Menschen betrifft nur die STATIONÄRE Jugendhilfe
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