Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die ab 30.Juni gelten wird, öffnet sich erneut der Gestaltungsraum auch für die Kinder- und Jugendarbeit.
Allerdings gibt es in der SächsCoronaSchVO dazu keine konkreten Ausführungen. Insofern ist es ratsam, das eigene Hygienekonzept ...
Weiterlesen … Weitere moderate Lockerungen wirksam