Stellungnahme Fördermittelkürzungen überörtlicher Bedarf

Mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2017/2018 gingen die Fördermittel für die FRL überörtlicher Bedarf“ (RL-Nr. 04970) erheblich zurück. Für Maßnahmen der Kinder- und Jugenerholung in 2017 und 2018 mit jährlich 300.000 Euro vom SMS gefördert werden. Dies ist sehr begrüßenwert. Darüber hinaus wurde jedoch versäumt, die Richtlinie überörtlicher Bedarf um die komplette für KJE geplante Fördersumme aufzustocken, so dass statt 300T € lediglich 200T € mehr in den Haushalt eingestellt wurden. Deshalb haben Anträge auf Förderung von Bildungsmaßnahmen Kürzungen zum Teil in Höhe von bis zu 60 % erfahren. Hinzu kommt, dass bis jetzt - kurz vor den Sommerferien - noch wenig klare Regelungen bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen der KJE vorliegen.

Die AGJF Sachsen e. V. als Dach- und Fachverband positioniert sich in einer Stellungnahme und fordert u. a. die Nachbescheidung von Bildungsmaßnahmen durch Umwidmung nicht eingesetzter Mittel der Kinder- und Jugenderholung.

Weitere Informationen und die Stellungnahme der AGJF Sachsen e. V. finden sich in unserer Rubrik Qualitätsdiskurs Jugendarbeit.

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