Sozialschutz-Paket für Träger

Für die Leistungserbringer sind die Rahmungen auf Bundesebene im sog. Schutz-Paket - nach jetziger Perspektive - mit abgesichert:
Bundesregierung: Soziale Sicherung. Schutz für Selbständige und soziale Dienste
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das Sozialschutz-Paket

Hier heißt es u.a.:

Die sozialen Dienstleister in Deutschland sollen sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Epidemie einbringen. Doch auch sie sind infolge der aktuellen Lage akut von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Um sie zu erhalten, unterstützt sie die Bundesregierung mit Zuschüssen. Das betrifft unter anderem Einrichtungen für behinderte Menschen, Dienste für Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren.

Nach einer Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Zahlungen der Leistungsträger vorrangig vor den Zuschüssen nach dem SodEG, soweit ein sozialer Dienstleister weiterhin seine eigenen Aufgaben erfüllt. Genaueres findet sich unter: Pressemeldungen: Einsatz und Absicherung sozialer Dienstleister (Stand Freitag, 27. März 2020.) Relevant ist dies vor allem für Träger, deren Mitarbeitende z.B. ihre Aufgabenstellungen derzeit nicht erbringen können und daher z.B. in Kurzarbeit gehen.

Die wichtigsten Auszüge der Meldung haben wir im Mitgliederbereich zusammengefasst.Die wichtigsten Auszüge der Meldung haben wir im Mitgliederbereich zusammengefasst.

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