SGB VIII Reform von der Tagesordnung des Bundesrats genommen

Das vom Bundestag am 29. Juni verabschiedete Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz hat der Bundesrat am 07. Juli 2017 von seiner Tagesordnung abgesetzt. Das bedeutet, es kann erst in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 22. September darüber abgestimmt werden - 2 Tage vor der Bundestagswahl.

Nur wenn es in dieser Sitzung beschlossen wird, tritt die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft. Falls nicht, muss das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Diskontinuität der Legislaturperiode des Bundestages dann in der neuen Legislatur von vorn angestoßen werden.

Vielleicht gibt es demnach Hoffnung auf eine SGB VIII Reform ab der nächsten Legislatur, die im Dialog und mit Beteiligung von Fachverbänden und Expert_innen stattfindet.

Zu unserer begleitenden Rubrik zur SGB VIII Reform

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