JFMK 2025: Klarstellung zum Neutralitätsbegriff in der Jugendarbeit

Jugendarbeit ist nicht „neutral“, sondern wertegebunden

Mit einem klaren Beschluss hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2025 Stellung zum sogenannten „Neutralitätsgebot“ bezogen. Die Konferenz betont: Ein sogenanntes Neutralitätsgebot ist im Grundgesetz nicht verankert. Vielmehr bedeutet Neutralität im verfassungsrechtlichen Sinne Unparteilichkeit, jedoch keinesfalls Wertefreiheit oder Positionslosigkeit. Jugendarbeit ist demnach nicht als „neutraler“ Raum zu verstehen, sondern als ein Ort, an dem demokratische Werte aktiv vermittelt und verteidigt werden.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtlich gestärkte Rolle freier Träger: Sie gelten als Grundrechtsträger, unter anderem der Meinungs-, Religions- und Kunstfreiheit – und verlieren diesen Status auch dann nicht, wenn sie staatlich gefördert werden. Daraus ergibt sich ein weiter Gestaltungsspielraum in der politischen Bildungsarbeit. Weder sind freie Träger verpflichtet, Positionen aller Parteien abzubilden, noch müssen sie parteipolitische Gruppen in Veranstaltungen oder Veröffentlichungen einbeziehen.

Diese Klarstellung schafft notwendige Handlungssicherheit für Fachkräfte, Träger und Engagierte in der Jugendarbeit. Sie bestätigt: Haltung zeigen ist kein Verstoß gegen Neutralität – es ist demokratisches Handeln.

Der vollständige Beschluss ist im Protokoll der JFMK 2025 nachzulesen unter Tagesordnungspunkt 7.1: „Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs“, S. 13–15.

 

Unsere Themenseite bietet ausführliche Informationen, Argumente und Arbeitsmaterialien rund um die Neutralitätsdebatte. #nichtneutral

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