• AGJF Sachsen
  • Aktuelles
  • Gültigkeit der aktuellen Überörtlichen Jugendhilfeplanung wurde bis 2020 verlängert

Gültigkeit der aktuellen Überörtlichen Jugendhilfeplanung wurde bis 2020 verlängert

Partizipation als zentrales und leitendes Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit

Die Jugendhilfeplanung zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände, Dachorganisationen und Fachstellen insbesondere im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII im Freistaat Sachsen, die bisher von 2015 bis 2019 galt, wurde bis einschließlich 2020 verlängert. Grundlage ist ein Landesjugendhilfeausschuss-Beschluss. Damit sollen Verpflichtungsermächtigungen des Doppel-Haushalts für 2020 zur Förderung der Träger umsetzbar sein.

Link zur Überörtlichen Jugendhilfeplanung https://www.familie.sachsen.de/11091.html

Zurück

Weitere Beiträge

Cover des Tagungsreaders "Into the wild - INNEN WACHSEN AUßEN HANDELN, Prozessbegleitung in und mit der Natur"

Into the wild - Tagungsreader erschienen

Tagungsreader zur in 2013 umgesetzten Fachtagung "Into the wild - INNEN WACHSEN AUßEN HANDELN, Prozessbegleitung in und mit der Natur" ab sofort bestellbar. Der ... Weiterlesen …

Jugendaktionsprogramm "Hoch vom Sofa" gestartet

Auch in diesem Jahr werden wieder spannende, kreative und engagierte Kinder- und Jugendprojekte gesucht. Ab sofort können sich alle jungen Projektemacher bewerben und erhalten somit die Chance, ab Mai 2015 eine begleitende Beratung und eine Förderung bis max. 2.000 Euro zu erhalten (vorbehaltlich ... Weiterlesen …