Fachliche Würdigung des LJHA der Absolvent*innenbefragung

Nach Vorstellung der Ergebnisse[1] der Studie von Drößler et al. (2021) im Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) im Juni 2021 und einer anschließenden intensiven Befassung in allen Unterausschüssen wurde in der Sitzung im März 2022 eine „fachliche Würdigung“ verabschiedet. Seit mehreren Jahren bildet die Entwicklung des Personalbedarfs in Sachsen Anlass zur Sorge. „Im bundesweiten wissenschaftlichen Fachdiskurs wurde bereits seit 2011 ein Fachkräfteengpass der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben, der sich mit der Entwicklung der Fallzahlen und der Überalterung des Personals noch verschärfen sollte.“ (SMS 2022: 2) Auch aus „Rückmeldungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen wurde deutlich, dass seit geraumer Zeit große Schwierigkeiten bestehen, geeignetes Fachpersonal für Angebote, Einrichtungen und Dienste im Allgemeinen [] zu gewinnen.“ (ebd.) Dies betrifft neben den Hilfen zur Erziehung auch alle anderen Bereiche der Jugendhilfe.

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) „wendet sich mit der fachlichen Würdigung an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, sich mit den Ergebnissen der Befragung zu befassen und sie für die Strategieentwicklung auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu nutzen.“ (SMS 2022: 2) Denn diese enthält zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe ganz zentrale Schlussfolgerungen[2] mit Blick auf die Fachkräfte- und Nachwuchssicherung.

Als zentrale Themenfelder wurden in der fachlichen Würdigung Bleibeorientierung, Ausbildungsqualität, Arbeitsklima und Lebensbedingungen sowie Quereinstieg benannt. Für diese werden im Kapitel 4 notwendige Handlungsoptionen formuliert.

Insbesondere für Träger dürften die Studienergebnisse im Themenfeld Arbeitsklima und Lebensbedingungen für die Fachkräftesicherung und -bindung von Relevanz sein, da sie konkrete Veränderungen in der Ausgestaltung der Arbeitgeberrolle anregen: „Die Umfrageergebnisse sollen in den Gremien […] mit Blick auf die Information und Beratung von Arbeitgebern und deren Strategien zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung zur Verfügung gestellt und thematisiert werden.“ (ebd.: 8) Zudem müssen die Rahmungen dem angespannten Arbeitnehmermarkt angepasst werden: „Hier soll es insbesondere um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Berufseinstieg und Gestaltung der Arbeitsverhältnisse gehen“ (ebd.). Als zwingend notwendig wird dabei „die Qualifizierung und Schulung von Leitungspersonal, die Realisierung unbefristeter Arbeitsverhältnisse zugunsten befristeter Stellen sowie die optimale Gestaltung von Berufseinstiegen“ benannt (ebd.: 7). Hier sind die Träger als Arbeitgeber in der Pflicht.[3] Flankierend sind dafür jedoch auch entsprechende Rahmungen in Verantwortung der öffentlichen Hand erforderlich, wie z. B. mittel- und langfristige Planungssicherheit und Förderzusagen.

Kritisch betrachtet wird in der fachlichen Würdigung die Ausbildungsqualität „der Fachschulen und (Fach-)Hochschulen mit Blick auf die Praktikabilität, Berufsvorbereitung und Berufseinmündung [...]. Hier besteht offensichtlich Bedarf an einer höheren Praxisorientierung insgesamt sowie an einem höheren Praxisbezug der Ausbildungsinhalte. Als positives Beispiel wird die duale Ausbildung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn im Bereich der sozialen Arbeit benannt. Aber auch hier müsse es jedoch bessere Rahmenbedingungen für die Praxispartner im Bereich der Arbeitsgestaltung und der Finanzierung geben“ (ebd.: 6). Aktuell ist die Ausbildungsvergütung schwer finanzierbar, sodass hier dringend nachgesteuert werden muss, um jungen Menschen den Zugang zu den vorhandenen Praxisstellen, insbesondere in der Studienrichtung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit[4], zu gewähren. Denn: „Die duale Ausbildung im Bereich der Sozialen Arbeit bietet die Möglichkeit eines besonders praxisgerechten und arbeitsfeldnahen Studiums. Hier sind in erster Linie die Anstellung sowie die Ausbildungsvergütung auf Seiten der Anstellungsträger sicher zu stellen. Darüber hinaus ist die mögliche Förderung bzw. Erstattung auf Seiten der öffentlichen Träger der örtlichen und überörtlichen Jugendhilfe zu prüfen.“ (ebd.: 8) Als eine Handlungsoption wird auch der dringliche Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis benannt: „Sinnvoll erscheint es, diesen Austausch durch die Beteiligung der zuständigen Ressorts in der Regierung des Freistaates (Kinder- und Jugendhilfe/Eingliederungshilfe) zu flankieren“ (ebd.). Ein wesentliches gemeinsames Entwicklungsthema stellt in der Sozialen Arbeit zudem das sogenannte „Profession Branding“ dar, „damit sich auch in Zukunft Menschen für soziale Berufe entscheiden“ (Hesse 2022: 90).

Ausführlicher finden sich die Anregungen und Schlussfolgerungen in der fachlichen Würdigung des LJHA. Deren Lektüre und die Befassung mit den Studienergebnissen selbst im eigenen fachlichen Kontext ist angesichts der Komplexität des Themas und der differenziert ableitbaren Stellschrauben sehr zu empfehlen: „Die Situation eines erhöhten Fachkräftebedarfes wird die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen auch in den nächsten Jahren begleiten. Gezielte Strategien zur Gewinnung von Fachkräften, zum Gestalten des Übergangs in die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie das Gestalten von Bedingungen mit Bindungswirkung gehören damit zu den gemeinsamen kontinuierlichen Aufgaben von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe“ (SMS 2022: 9).

Anke Miebach-Stiens
Geschäftsführung AGJF Sachsen
Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss

 

Literatur

Drößler, Thomas; Geithner, Silke; Schneiderat, Götz; Völlger, Aileen & Wagner, Bernhard (2021): Absolvent:innenbefragung der Ausbildungsgänge für sozial-/heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen. Abschlussbericht. www.ehs-dresden.de/fileadmin/FORSCHUNG/apfe-Forschung/Projektberichte/2021-07-02_Bericht_Absolventenbefragung_gesamt.pdf (abgerufen am 01.06.2022).

Hesse, Erik (2022): Arbeitgebereigenschaften als Ausgangspunkt für strategisches Recruiting. In: Evangelische Jugendhilfe, 99. Jahrgang, Heft 2/2022.

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) (2022): Fachliche Würdigung zur Absolvent*innenbefragung der Ausbildungsgänge für sozial-/heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen. https://www.landesjugendamt.sachsen.de/download/WuerdigAbsolventenbefragung.pdf (abgerufen am 03.06.2022).

[1] Siehe Beitrag „Was ist Fachkräften wichtig? Erkenntnisse aus der Absolvent*innenbefragung der Ausbildungsgänge für sozial-/heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen“ in der vorliegenden Ausgabe, S. 11ff.

[2] Siehe insbesondere Kapitel 3: Fachliche Einschätzung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen (SMS 2022: 5ff.).

[3] Siehe dazu u. a. die Ausführungen zu „Recruiting und Employer Branding“ in Hesse, Erik (2022): Arbeitgebereigenschaften als Ausgangspunkt für strategisches Recruiting. In: Evangelische Jugendhilfe, 99. Jahrgang, Heft 2/2022.

[4] Aktuell sind die vorhandenen Kapazitäten im Studiengang Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit an der BA Breitenbrunn seit Einführung der Ausbildungsvergütung nicht ausgeschöpft (Auslastung 2020: 23 von ca. 30 Plätzen, 2021: 15 von ca. 30 Plätzen, 2022: bisher 10 von ca. 30 Plätzen besetzt), obwohl es genügend Interessierte an Studien- und Praxisstellen gibt. So blieb in den vergangenen Jahren ca. ein Viertel bis die Hälfte der vorhandenen Studienplätze unbesetzt. Die Ausbildungsvergütung wird aktuell nur in zwei Gebietskörperschaften (Landkreis Erzgebirge und Stadt Chemnitz) über entsprechende Förderinstrumente mitfinanziert. In den Bereichen KiTa, Hilfen zur Erziehung (HzE) und soziale Dienste ist die Kostenübernahme über die regulären Förderinstrumente vergleichsweise unproblematisch möglich und die Studienplatzkapazitäten ausgeschöpft.

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