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Empfehlungen rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit und Fachempfehlung für die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit in Sachsen

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX betrifft u.a. die Arbeit an Schnittstellen im Rahmen von Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit nach §§ 13 und 13a des SGB VIII mit Blick auf junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf. Schlaglichter der DV-Empfehlung lauten u.a. mehr abgestimmtes Vorgehen, Barrieren reduzieren und zielgruppengerechte Zugänge schaffen.

Zum Thema der Qualität, u.a. auch an Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern, ist aktuell die Fachempfehlung arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit in Sachsen verabschiedet worden, die u.a. Zielstellungen, Themen und Arbeitsbereiche fachlich untersetzt. Dabei werden z.B.  Jugendberatungsstellen gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII als „sozialräumlich ausgerichtete Beratungs- und Anlaufstellen für Jugendliche und junge Erwachsene“ als „notwendiger und zentraler Bestandteil der Angebotsstruktur in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in den Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen“ (S. 16) beschrieben. Zudem sind vor allem Kooperationen auch innerhalb der Leistungen des SGB VIII (weiter)zuentwickeln: „Kooperationspartner/innen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit sind insbesondere sozialraumbezogene bzw. regionale Ansprechpartner/innen der Jugendarbeit, der Mobilen Jugendarbeit, der Schulsozialarbeit, der Jugendmigrationsdienste, aber auch der Hilfen zur Erziehung und der Jugendhilfe im Strafverfahren.“ (S. 26)

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