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Ein Jahr SGB VIII-Novellierung – AGJ veröffentlicht Publikation und Dokumentation zu Fachveranstaltung verfügbar

Paragraphenzeichen vor Wand
Das novellierte Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gilt nun gleich ein Jahr und gehört damit in die Kinder- und Jugendhilfepraxis. Dies hat auch Relevanz für Einrichtungen und Angebote nach § 11. Neben dem dort verankerten, erweiterten Auftrag sind insbesondere auch die Formulierungen des § 9 beachtenswert. Hier heißt es: „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind […] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“ sowie „die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen.“

Kürzlich ist eine AGJ-Publikation erschienen, die das SGB VIII auf dem Stand des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) abbildet.
 
Unter dem Titel „Besser. Stärker. Mehr." fand im Dezember 2021 eine Fachveranstaltung der AGJF Sachsen zum Thema statt. Prof. Dr. Peter-Ulrich Wendt (Hochschule Magdeburg) ging gemeinsam mit Praktiker*innen der Frage nach, welche Bedeutung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für die Praxis der sächsischen Kinder- und Jugendarbeit hat. Die Dokumentation zur Veranstaltung ist für Mitglieder im Login-Bereich verfügbar.
 
Die AGJF Sachsen unterstützt Interessierte beim Praxistransfer des Jugendhilferechts. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@agjf-sachsen.de.

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